Was bedeutet der Begriff "ADSp"?

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Das Kürzel ADSp steht für “Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen”. Dabei handelt es sich um eine Empfehlung für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Spediteuren. Dem Empfehlungscharakter entsprechend ist die Anwendung im Transportgewerbe nicht zwingend. Viele Transportunternehmen nutzen aber die ADSp als Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Die ADSp werden seit 1927 herausgegeben. Bis 2015 handelte es sich um eine gemeinsame Empfehlung des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes (früher: Bundesverband Spedition und Logistik) und anderer Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft (u.a. DIHK, BDI). Seit 2016 werden die ADSp nur noch vom Deutschen Speditions- und Logistikverband empfohlen. Die übrigen Verbände haben eine eigene Empfehlung erarbeitet, die Deutschen Transport- und Lagerbedingungen (DTLB). Dieses Auseinanderklaffen ist dadurch bedingt, dass die Verbände sich nicht auf Anpassungen einigen konnten, die durch Änderungen im deutschen Transportrecht im Jahr 2013 erforderlich wurden.

Die ADSp regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Spediteuren und anderen Unternehmen. Sie gelten nicht im Verhältnis zu Verbrauchern. Sachlich beziehen sich Bedingungen auf Verkehrsverträge, die üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte betreffen. Der Anwendungsbereich gilt damit nicht für Tätigkeiten, die sich auf den Handel oder die Produktion von Gütern beziehen.

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