Zollabfertigung bei Im- und Exporten

Eine Sendung kann am Flughafen oder im Hafen stehen, solange sie will: Bevor der Zoll sie nicht überlassen hat, fasst sie niemand an. Genau hier setzen wir an. SATS Group übernimmt die Zollabfertigung Ihrer Importe und Exporte komplett, von der Prüfung der Handelsrechnung über die Anmeldung in ATLAS bis zur Klärung von Rückfragen der Zollstelle. Das erspart Ihnen Lagergeld, Standzeiten und den Papierkrieg mit Formularen, die Sie vielleicht zweimal im Jahr brauchen.

Einfuhrverzollung: Was vor der Überlassung passieren muss

Am Anfang steht die EORI-Nummer. Ohne sie kann kein Unternehmen in der EU als Anmelder auftreten; beantragt wird sie kostenlos bei der deutschen Zollverwaltung. Falls Sie noch keine haben, sagen wir Ihnen, welche Angaben dafür nötig sind.

Dann kommt der Punkt, an dem in der Praxis die meisten Fehler passieren: die Zolltarifnummer. Diese Warennummer entscheidet über den Zollsatz, über mögliche Antidumpingzölle und darüber, ob Verbote oder Genehmigungspflichten greifen. Ein Beispiel aus dem Tagesgeschäft: Ob ein Ersatzteil als „Teil einer Maschine” oder als eigenständige Ware eingereiht wird, kann mehrere Prozentpunkte Zoll ausmachen. Steht auf der Rechnung nur „spare parts”, ruft unser Sachbearbeiter an und fragt nach, was genau in der Kiste liegt — tarifiert wird erst, wenn die Warenbeschreibung trägt.

Der Zollwert bemisst sich in der Regel am Transaktionswert, also dem Rechnungspreis, korrigiert um Fracht- und Versicherungskosten bis zur EU-Grenze. Welcher Anteil dazugerechnet wird, hängt vom vereinbarten Incoterm ab: Bei EXW kommt die volle Vorlauf- und Hauptlauffracht oben drauf, bei CIF steckt sie bereits im Preis. Auf den Zollwert wird der Zollsatz erhoben, darauf wiederum die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ist die EUSt ein durchlaufender Posten. Der Zoll selbst dagegen bleibt echter Kostenfaktor.

Ausfuhrverzollung, Ursprung und Präferenzen

Beim Export läuft die Anmeldung elektronisch über ATLAS-Ausfuhr. Der Ausgangsvermerk, den das System nach dem tatsächlichen Verlassen der EU erzeugt, ist zugleich Ihr Belegnachweis für die umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung. Wer den nicht sauber archiviert, bekommt Ärger bei der nächsten Betriebsprüfung.

Richtig Geld sparen lässt sich über Präferenzabkommen. Hat Ihre Ware präferenziellen Ursprung in der EU oder im Partnerland, sinkt der Zollsatz beim Empfänger oft auf null. Nachgewiesen wird das je nach Abkommen per EUR.1, Ursprungserklärung auf der Rechnung oder REX-Registrierung. Wichtig: Präferenzieller Ursprung ist nicht dasselbe wie „Made in”. Er richtet sich nach den Verarbeitungsregeln des jeweiligen Abkommens, und die Zollstelle entscheidet anhand des Ursprungsnachweises. Wie wir Exportsendungen insgesamt organisieren, zeigt unsere Seite zur internationalen Spedition.

T1-Versandverfahren und Fiskalverzollung

Nicht jede Sendung wird am Ankunftsort verzollt. Mit dem externen Versandverfahren T1 bewegen wir unverzollte Nicht-Unionsware unter zollamtlicher Überwachung durch die EU, etwa vom Seehafen zum Binnenzollamt in Ihrer Nähe oder im Transit in die Schweiz. Das Verfahren erfordert eine Sicherheitsleistung und eine fristgerechte Gestellung am Bestimmungszollamt; beides organisieren wir. Bei Seefracht-Containern kümmern wir uns zusätzlich um die Abwicklung im Hafen.

Kurz erwähnt sei die Fiskalverzollung (Verfahren 42): Wird eine Ware in Deutschland eingeführt, aber unmittelbar an einen Abnehmer in einem anderen EU-Staat weitergeliefert, kann die Einfuhrumsatzsteuer entfallen. Voraussetzung ist unter anderem die USt-ID des Empfängers im Bestimmungsland. Ob sich das für Ihre Verkehre lohnt, prüfen wir im Einzelfall.

So läuft eine Einfuhrverzollung bei uns ab

Schritt Was passiert Was wir von Ihnen brauchen
1. Ankunft und Gestellung Die Sendung wird der Zollstelle gestellt und in die vorübergehende Verwahrung übernommen Avisierung, Transportdokument (B/L oder AWB)
2. Tarifierung und Zollwert Wir prüfen die Warenbeschreibung, reihen die Ware ein und ermitteln den Zollwert Handelsrechnung, Packliste, Incoterm
3. ATLAS-Anmeldung Elektronische Zollanmeldung mit allen Codierungen und Unterlagen EORI-Nummer, ggf. Ursprungsnachweis
4. Bescheid und Abgaben Der Zoll erlässt den Abgabenbescheid, Zoll und EUSt werden entrichtet Freigabe bzw. Abstimmung zur Zahlung
5. Überlassung und Zustellung Die Ware ist im freien Verkehr und geht in den Nachlauf zum Empfänger Zustelladresse und Wunschtermin

Häufige Fragen zur Zollabfertigung

Was ist eine EORI-Nummer und woher bekomme ich sie?

Die EORI-Nummer ist Ihre Registrierungsnummer gegenüber dem Zoll, ohne die keine Ein- oder Ausfuhranmeldung möglich ist. Sie wird einmalig und kostenlos bei der Generalzolldirektion beantragt. Planen Sie den Antrag rechtzeitig vor der ersten Sendung ein, sonst wartet Ihre Ware im Lager.

Wer haftet, wenn die Zolltarifnummer falsch ist?

Grundsätzlich der Anmelder. Treten wir als direkter Vertreter auf, handeln wir in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung. Deshalb prüfen wir Einreihung und Unterlagen sorgfältig und stimmen Zweifelsfälle mit Ihnen ab, bevor die Anmeldung rausgeht.

Bekomme ich die Einfuhrumsatzsteuer zurück?

Als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen ziehen Sie die gezahlte EUSt in der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer ab. Der Zoll selbst ist dagegen nicht erstattungsfähig, außer es liegt ein Fall wie ein nachträglich anerkannter Präferenznachweis vor.

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen oder der Zoll die Ware beschaut?

Dann stoppt die Abfertigung, und es entstehen schnell Lager- und Standkosten. Deshalb prüfen wir Rechnung, Packliste und Nachweise möglichst vor Ankunft der Sendung, bei Luftfracht idealerweise schon vor Abflug.

Schicken Sie uns Handelsrechnung und Packliste am besten schon vor Abgang der Sendung, gern über unser Kontaktformular: Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen für die Verzollung noch fehlen und mit welchen Abgaben Sie ungefähr rechnen müssen (ohne Gewähr, die Zollstelle entscheidet anhand der vorgelegten Nachweise).