Was bedeutet der Begriff "Ausfuhrkreditbrief (export letter of credit)"?

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“Ausfuhrkreditbrief” ist die wörtliche deutsche Übersetzung von “export letter of credit”, der englischen Bezeichnung für ein Akkreditiv, insbesondere wenn es um ein Akkreditiv aus Sicht des Exporteurs geht.

Das Akkreditiv ist ein gängiges Instrument, das bei Außenhandelsgeschäften sowohl den Exporteur als auch den Importeur absichert. Im Prinzip handelt es sich um ein Zahlungsversprechen. Mit der Eröffnung eines Akkreditivs erteilt der Importeur (Käufer) seiner Bank den Auftrag, dem Exporteur (Verkäufer) von Waren bzw. dessen Bank bei Erfüllung der Voraussetzungen einen vereinbarten Betrag aus seinem Guthaben oder seiner Kreditlinie zu zahlen.

Zahlungsverpflichtung gegen Vorlage von Dokumenten

In der Regel ist die Zahlung an die Übergabe bestimmter Dokumente im Zusammenhang mit dem Geschäft geknüpft. Die das Akkreditiv eröffnende Bank verpflichtet sich unwiderruflich, die Zahlung an den Exporteur zu leisten, sobald dieser die geforderten Dokumente vorlegt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass der Exporteur die vereinbarte Ware am vereinbarten Versandort zum vereinbarten Termin zum Transport übergeben hat. In der Praxis gibt es viele unterschiedliche Arten von Akkreditiven, worauf hier nicht näher eingegangen wird.

Mehr Sicherheit für Exporteur und Importeur

Das Akkreditiv bietet dem Exporteur eine hohe Sicherheit, dass er die vereinbarten Zahlungen auch erhält, wenn er seine Verpflichtungen erfüllt hat. Er kann damit sein Ausfallrisiko deutlich verringern. Akkreditive werden daher gerne unter Handelspartnern eingesetzt, die einander (noch) nicht näher kennen. Trotzdem verbleiben gewisse Risiken beim Exporteur. Das Akkreditiv beseitigt zwar weitgehend das Zahlungsrisiko durch den Importeur, nicht dagegen das Risiko, dass die zur Zahlung verpflichtete Bank ausfällt. Ferner besteht das Risiko, dass die vorgelegten Dokumente nicht die geforderten Bedingungen erfüllen und deshalb die Zahlung unterbleibt.

Der Importeur hat beim Akkreditiv die Sicherheit, dass die Zahlung nur erfolgt, wenn auch die Dokumente über den Warenversand anforderungsgerecht übergeben wurden. Er kann dann im Allgemeinen davon ausgehen, das das Handelsgeschäft vereinbarungsgemäß erfüllt wurde. Bis zur Vorlage der Dokumente muss er keine Zahlung leisten, was die Liquidität schont. Ein gewisses Risiko entsteht für ihn dadurch, dass die Dokumente zwar unter Umständen die formalen Anforderungen erfüllen, die gelieferte Ware aber doch nicht den Vereinbarungen entspricht – zum Beispiel, weil Qualitätsmängel bestehen. Denn die Zahlung erfolgt in diesem Fall zunächst trotzdem.

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