Was bedeutet der Begriff "Backbordvollmacht (portside power of attorney)"?

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“Backbordvollmacht” ist die deutsche Übersetzung des englischen Begriffes “portside power of attorney”, womit allgemein eine Handlungsvollmacht bezeichnet wird. Mit der portside power of attorney wird eine Seite bevollmächtigt, ggf. anstelle eines anderen zu handeln. Die Handlung kann in der Vertretung in privaten, geschäftlichen oder rechtlichen Angelegenheiten bestehen.

Im angelsächsischen Raum bezieht sich der Begriff “power of attorney” häufig – aber nicht nur – auf die Bevollmächtigung von Rechtsanwälten (= attorney) oder Anwaltskanzleien. Daneben sind jedoch auch andere Bevollmächtigungen zulässig. Je nach der jeweils Rechtsordnung und der Art der Vollmacht gilt vielfach Schriftformerfordernis, zum Teil können Vollmachten aber auch “gerichtsfest” sein, wenn sie unter Zeugen mündlich erteilt wurden.

Im deutschsprachigen Raum ist der Vollmachtsbegriff tendenziell etwas weiter und flexibler. Vollmachten können schriftlich, mündlich oder sogar konkludent erteilt werden. Schriftformerfordernis besteht nur bei ganz bestimmten Vollmachten (medizinische Eingriffe, Freiheitsentziehungen, Vertretung vor Gericht). Die schriftliche Form ist aber auch darüber hinaus üblich. In Deutschland wird zwischen der sogenannten Innen- und Außenvollmacht unterschieden. Die Innenvollmacht gilt im Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, die Außenvollmacht im Verhältnis zu Dritten.

Bei Export- und Import-Vorgängen spielen Vollmachten häufig eine wichtige Rolle, zum Beispiel wenn eine Spedition in Vertretung beauftragt wird, sich um Einfuhr- oder Ausfuhranmeldungen zu kümmern oder für die Zollabwicklung zu sorgen.

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