Was bedeutet der Begriff "Carnet de Passage"?

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Ein Carnet de Passage ist ein Zolldokument, dass den vorübergehenden Aufenthalt eines Motorfahrzeugs in einem Land möglich macht, ohne dafür einen Einfuhrzoll bezahlen zu müssen. Die Verpflichtung zur Verzollung fällt erst dann an, wenn das Fahrzeug nicht fristgerecht wieder ausgeführt wird oder grundsätzlich in dem Land verbleibt.

Carnets de Passage werden von vielen Ländern in Afrika, dem Nahen Osten, Asien, aber auch in Südamerika sowie Australien und Ozeanien verlangt. Sie stellen eine Art Reisepass für Fahrzeuge dar. Zuständig für Carnets de Passages sind die Federation Internationale de l’Automobile (FIA) oder die Alliance Internationale de Tourisme (AIT). Die beiden Verbände haben die Ausstellung allerdings vielfach an nationale Automobilverbände, in Deutschland zum Beispiel den ADAC, delegiert.

Das Carnet de Passage enthält alle Angaben zum Fahrzeug, die eine zweifelsfreie Identifizierung möglich machen. Darüber hinaus gehören mehrere dreigeteilte Seiten mit Abschnitten zur Dokumentation dazu. Bei jeder Ein- und Ausreise stempelt der Zoll jeweils einen Abschnitt ab und trennt ihn ab. Ein Abschnitt mit Zollstempeln verbleibt als Nachweis im Dokument. Die Gültigkeit eines Carnets beträgt meist ein Jahr.

Für die Ausstellung eines Carnets de Passage werden Gebühren berechnet. Außerdem ist eine Kaution oder eine Bankbürgschaft als Sicherheit erforderlich. Sie soll die Bezahlung des Zolls sicherstellen, falls die Pflicht zur Verzollung eintritt. Nach der Rückkehr und Rückführung des Fahrzeugs muss das Carnet zurückgegeben werden. Die Kaution wird dann zurückgezahlt.

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