Was bedeutet der Begriff "Carnet TIR"?

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Mit dem Carnet TIR (TIR = Transport international de marchandises par vehicules routiers) wird der grenzüberschreitende Transit von Waren bei LKW-Transporten zolltechnisch erleichtert. Das Dokument wird bei Ländern angewandt, die nicht dem gemeinschaftlichen Versandverfahren angeschlossen sind.

Das gemeinschaftliche Versandverfahren ist ein zollrechtliches Vereinfachungsverfahren bei Warentransporten innerhalb der EU. Ein ähnliches Verfahren existiert für Transporte zwischen der EU und Ländern der Europäischen Freihandelszone (EFTA). Nicht angeschlossen sind aber zum Beispiel die GUS-Staaten oder die Türkei.

Um landgestützte Gütertransporte auch in diesem Bereich bezüglich der Verzollung einfacher zu machen, gibt es das Carnet TIR. Mit diesem Dokument entfällt die Verzollung in allen Zwischenländern, die ein Warentransit durchquert. Für die Verzollung sind nur der Zoll im Ausgangsland und im Bestimmungsland zuständig. Voraussetzung ist ein geeigneter Behälter- oder Verpackungsversand von Gütern mit spezieller Verplombung gemäß der TIR-Übereinkunft.

Unklar ist derzeit die Haltung Russlands zum TIR-Verfahren. Nachdem im Jahr 2013 der Ausstieg aus dem Verfahren angekündigt worden war, hat das Land mittlerweile seine Teilnahme zunächst bis zum November 2014 verlängert.

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