Was bedeutet der Begriff "EORI-Nummer"?

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Die EORI-Nummer ist eine Nummer, die zur Beteiligtenidentifikation bei Zollanmeldungen und summarischen Ein- und Ausgangsanmeldungen dient. EORI bedeutet dabei Economic Operators’ Registration and Identification.

Die EORI-Nummer hat zum 1.11.2009 die vorher in Deutschland geltenden Zollnummern abgelöst. Die Vergabe von EORI-Nummern erfolgt nach EU-weit einheitlichen Standards. Die Nummer besteht aus bis zu 17 Zeichen mit einem zweistelligen Länderkennzeichen an den beiden ersten Positionen. Für Deutschland lautet das Präfix DE.

EORI-Nummern benötigen Wirtschaftsbeteiligte, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit regelmäßig mit zollrechtlich relevanten Vorgängen befasst sind. Das gilt zum Beispiel für die Teilnahme am ATLAS-Verfahren. Darüber hinaus benötigen alle unmittelbar an Ausfuhren Beteiligten (Ausführen, Anmelder und Vertreter) eine solche Nummer. Sie kann kostenlos beim Informations- und Wissensmanagement Zoll beantragt werden.

Unter folgendem Link, finden Sie alle Informaitonen zur Beantragung der EORI#:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/Beantragung-einer-EORI-Nummer/beantragung-einer-eori-nummer_node.html

Wer braucht eine EORI-Nummer?

Eine EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification) benötigt jedes Unternehmen, das am Zollverkehr der EU teilnimmt – also Waren aus einem Drittland ein- oder ausführt. Sie identifiziert den Wirtschaftsbeteiligten EU-weit eindeutig gegenüber allen Zollbehörden und ersetzt die frühere nationale Zollnummer.

Wie beantrage ich eine EORI-Nummer?

In Deutschland wird die EORI-Nummer kostenlos bei der Generalzolldirektion beantragt – online über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls oder mit dem Formular 0870. Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Tage; pro Unternehmen wird nur eine EORI-Nummer vergeben.

Wie ist die EORI-Nummer aufgebaut?

Die deutsche EORI-Nummer beginnt mit dem Ländercode „DE“, gefolgt von bis zu 15 alphanumerischen Stellen. Angegeben wird sie bei jeder Zollanmeldung – etwa der Ausfuhranmeldung im ATLAS-System.

Häufige Fragen zur EORI-Nummer

Brauche ich als Privatperson eine EORI-Nummer? In der Regel nur bei gewerblichen Ein- und Ausfuhren oder ab bestimmten Wertgrenzen; für gelegentliche private Sendungen meist nicht.

Ist die EORI-Nummer dasselbe wie die USt-IdNr.? Nein – die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist steuerlich, die EORI-Nummer zollrechtlich. Im Außenhandel werden oft beide benötigt.

Sie importieren oder exportieren und brauchen Unterstützung bei EORI-Antrag und Zollabfertigung? Die SATS Group übernimmt die komplette Zollabwicklung für Sie.

EORI-Nummer beantragen in Deutschland: Zoll-Portal und Internet-Antrag

Die EORI-Nummer beantragen Sie in Deutschland zentral bei der Generalzolldirektion – Dienstort Dresden (Stammdatenmanagement). Der schnellste Weg führt über das Zoll-Portal (zoll-portal.de): Nach der Registrierung – für Unternehmen mit einem ELSTER-Zertifikat, für Privatpersonen per BundID – rufen Sie den Dienst „EORI-Nr. Verwaltung” auf und stellen den Internet-Antrag online. Die Vergabe ist kostenlos. Nach Prüfung durch den Zoll erhalten Sie die Bestätigung in Ihr elektronisches Postfach; die Bearbeitung dauert je nach Auslastung wenige Werktage bis mehrere Wochen. Der schriftliche Weg über den Vordruck 0870a bleibt noch bis 30.09.2026 nutzbar; ab dem 01.10.2026 ist das Zoll-Portal verpflichtend.

Wichtig für die Praxis: Beantragen Sie die Nummer rechtzeitig vor der ersten Zollabfertigung, denn ohne gültige EORI-Nummer kann keine Zollanmeldung abgegeben werden. Bei komplexen Import- und Exportvorgängen übernimmt Ihre internationale Spedition die vollständige zolltechnische Abwicklung und tritt gegenüber dem Zoll als Vertreter auf.

Aufbau der EORI-Nummer und wer sie benötigt

Die deutsche EORI-Nummer beginnt mit der Länderkennung „DE”, gefolgt von 15 Ziffern – insgesamt also 17 Zeichen (Beispiel: DE123456789012345). Sie wird einmalig pro Wirtschaftsbeteiligtem vergeben und ist EU-weit in allen 27 Mitgliedstaaten gültig; eine separate Registrierung in anderen EU-Ländern entfällt.

  • Jeder Wirtschaftsbeteiligte, der zolltechnisch mit dem Drittland in Kontakt tritt – also Waren importiert oder exportiert und dabei Zollanmeldungen abgibt.
  • Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler mit grenzüberschreitendem Warenverkehr über die EU-Außengrenze.
  • Privatpersonen, sofern sie nicht nur gelegentlich (Richtwert: ab zehn Zollanmeldungen pro Jahr) zollrelevante Vorgänge abwickeln.

Reine Warenbewegungen innerhalb der EU (innergemeinschaftlicher Handel) lösen dagegen keine EORI-Pflicht aus. Für die konkrete Sendung sind zusätzlich die richtige Zolltarifnummer und – bei See- oder Luftversand – Ihre Seefracht-Dokumente maßgeblich.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, eine EORI-Nummer zu beantragen?

Der Internet-Antrag über das Zoll-Portal wird häufig innerhalb weniger Werktage bearbeitet, kann bei hoher Auslastung aber auch mehrere Wochen dauern. Ein schriftlicher Antrag per Vordruck nimmt in der Regel länger in Anspruch.

Was kostet die EORI-Nummer?

Die Beantragung und Vergabe der EORI-Nummer durch die Generalzolldirektion ist kostenfrei.

Gilt meine deutsche EORI-Nummer in der ganzen EU?

Ja. Die in Deutschland erteilte EORI-Nummer ist EU-weit gültig und wird bei jeder Zollabfertigung im gesamten Zollgebiet der Union anerkannt.

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