Was bedeutet der Begriff "FCA (Frei Frachtführer)"?

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FCA (Free Carrier / „Frei Frachtführer”) ist eine Incoterms®-2020-Klausel für alle Verkehrsträger. Der Verkäufer liefert die ausfuhrfertige Ware an den vom Käufer benannten Frachtführer oder eine andere benannte Person an einem benannten Ort. Der Gefahrenübergang erfolgt mit der Übergabe an den Frachtführer.

Der Verkäufer übernimmt die Ausfuhrabfertigung, der Käufer trägt Hauptlauf, Versicherung und Einfuhr. FCA gilt als käuferfreundlichere Alternative zu EXW. Neu seit 2020: Es kann vereinbart werden, dass der Frachtführer ein Bordkonnossement (On-Board Bill of Lading) ausstellt.

Pflichten bei FCA

FCA (Free Carrier / Frei Frachtführer) ist für alle Transportarten geeignet und besonders flexibel und praxisgerecht. Der Verkäufer übergibt die ausfuhrklar gemachte Ware an den vom Käufer benannten Frachtführer.

Gefahrenübergang bei FCA

Die Gefahr geht über, sobald die Ware dem Frachtführer übergeben bzw. beim Verkäufer verladen wurde. Ab da trägt der Käufer Kosten und Risiko des Haupttransports.

Häufige Fragen zu FCA

Warum FCA statt EXW? Bei FCA übernimmt der Verkäufer die Ausfuhrabfertigung – das macht FCA im Export praxistauglicher als EXW.

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