Was bedeutet der Begriff "Kabotage"?

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Als Kabotage wird die Erbringung von Transportleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Transportunternehmen bezeichnet. Der Begriff stammt ursprünglich aus der Seeschifffahrt und bezeichnete den Transport von Kap zu Kap. Später wurde die Bezeichnung auch auf andere Transportarten mit der speziellen begrifflichen Einschränkung auf ausländische Transporterbringer ausgedehnt.

Früher galt vielfach ein weitreichendes Kabotage-Verbot – eine protektionistische Maßnahme, um das jeweils inländische Transportgewerbe vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Innerhalb der Europäischen Union sind die bestehenden Kabotage-Beschränkungen im Zuge der Realisierung des Binnenmarktes nach und nach abgebaut worden.

    • im Luftverkehr besteht innerhalb der EU bereits seit 1997 Kabotage-Freiheit;
    • im Seeverkehr ist die Kabotage-Freiheit de facto seit 1999 gegeben;
    • im Landverkehr bestehen zum Teil noch Einschränkungen. Bei Schienentransporten gilt seit 2007 Kabotage-Freiheit. Bei Transporten auf der Straße wurde die Kabotage 1998 liberalisiert. Die später beigetretenen EU-Staaten waren davon zunächst ausgenommen, die entsprechenden Übergangsfristen für Ausnahmen sind aber mittlerweile abgelaufen. Kabotage auf der Straße ist danach zulässig, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 regelt, unter welchen Bedingungen Kabotage im Güterkraftverkehr möglich ist.

 

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