Was bedeutet der Begriff "Kaigebühren"?

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Kaigebühren bezeichnen im Seefrachtverkehr die Gebühren, die für den Umschlag von Gütern über den Kai zu entrichten sind. Oft wird auch von Umschlagsentgelt gesprochen. Im nach See ausgehenden Verkehr sind die Kaigebühren üblicherweise vom Aussteller des Schiffszettels zu entrichten, im von See eingehenden Verkehr vom Empfänger der Ladung. Die Umschlagsentgelte sind in der Regel nach Art, Menge, Gewicht, Beschaffenheit und Umfang der umgeschlagenen Güter differenziert.

Das Pendant zu den Kaigebühren fällt im Container-Verkehr die sogenannte Terminal Handling Charge – kurz THC – (auch Port Service Charge (PSC) oder Container Service Charge (CSC)) an. Sie wird für den Umschlag der Container über das Terminal berechnet und vom Reeder an den Terminal-Betreiber bezahlt, aber an den Kunden weiterbelastet.

Was sind Kaigebühren?

Kaigebühren (Kaigeld) sind Entgelte für die Nutzung der Kaianlagen eines Hafens – etwa für Anlegen, Umschlag und kurzzeitige Lagerung der Ware am Kai.

Kaigebühren und andere Hafenkosten

Sie zählen zu den Hafenumschlagkosten und werden oft zusammen mit den Terminal Handling Charges (THC) berechnet. Wer sie trägt, hängt vom Incoterm ab.

Häufige Fragen zu Kaigebühren

Sind Kaigebühren in der Seefracht enthalten? Nicht zwingend – sie sollten im Angebot ausgewiesen sein.

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