Was bedeutet der Begriff "Luftfracht Cargo"?

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Der Begriff Luftfracht Cargo bezeichnet alle Güter, die gegen Entgelt mit dem Flugzeug transportiert werden. Die englische Wort ‘Cargo’ bedeutet dabei übersetzt ‘Frachtgut’. Der Transport von Luftfracht ist neben dem Passagierverkehr die zweite Säule des Lufttransports.

Zahlen zur Luftfracht im Überblick

Das Volumen des Luftfrachtverkehrs wird in Tonnenkilometern (transportiertes Gewicht mal Entfernungskilometer) gemessen. 2013 erreichte es weltweit einen Umfang von 200.031 Mio. tkm. Hinzu kamen noch 7.757 Mio. tkm Luftpost. Über einen Zeitraum von zehn Jahren betrachtet ist das Luftfrachtvolumen damit um über 30 Prozent gewachsen. Bei der Luftpost betrug der Zuwachs im gleichen Zeitraum gut 12 Prozent.

In Deutschland wird die Luftfracht bevorzugt über einige wenige Flughäfen abgewickelt. An der Spitze stand dabei 2013 mit Abstand der Frankfurter Flughafen (2,128 Mio. Tonnen), gefolgt von den Airports Halle/Leipzig (0,887 Mio. Tonnen), Köln/Bonn (0,740 Mio. Tonnen) und München (0,302 Mio. Tonnen). Die übrigen Flughäfen wickelten deutlich weniger Frachtgut ab.

Typisches Luftfracht-Gut

Luftfracht besitzt im Vergleich zu anderen Transportmitteln – Seefracht oder über Land transportiertes Frachtgut – wichtige Vorteile:

    • Schnelligkeit
    • Sicherheit
    • Zuverlässigkeit
    • niedrige Kapitalkosten.

Dafür sind die Frachtraten im Vergleich zu anderen Transportmitteln vergleichsweise hoch. Lufttransporte sind deutlich teurer als andere Transportwege. Der Lufttransport wird daher bevorzugt für Frachtgut genutzt, das besonders eilbedürftig ist und relativ wenig Volumengewicht besitzt. Typisch sind dringende Ersatzteile, wichtige Dokumente, verderbliche und kurzlebige Güter, besonders hochwertige Fracht, Hilfsgüter, medizinisches Gerät und Medikamente.

Internationale Organisationen für Luftfracht

Da der Luftfracht-Verkehr zu einem großen Teil grenzüberschreitend stattfindet, sind internationale Übereinkommen und Organisationen erforderlich, die die notwendigen Rahmenbedingungen garantieren:

    • die International Civil Aviation Organization (ICAO) kümmert sich als UNO-Unterorganisation um das internationale Flug-Verkehrsrecht, Überflugsrechte und die Flugsicherung
    • die International Air Transport Association (IATA) ist ein Zusammenschluss von Fluggesellschaften, der u.a. verbindliche Standards für die Beförderung und Abwicklung von Luftfracht entwickelt.

Der weltweite Luftfracht-Verkehr wird weitestgehend nach IATA-Vorgaben durchgeführt. Die IATA-Standards beziehen sich vor allem auf die Vereinheitlichung von Frachtpapieren, die Nutzung von Abkürzungen und die Angleichung von Abfertigungsprozessen.

Rechtliche Aspekte der Luftfracht

Der Luftfracht-Vertrag ist zivilrechtlich als Beförderungs-Vereinbarung ein Werkvertrag. Für internationale Luftfracht-Beförderung gibt es unterschiedliche Abkommen, die als Rechtsgrundlage dienen können:

    • das Warschauer Abkommen alter Fassung (1929)
    • das Haager Protokoll oder Warschauer Abkommen neuer Fassung (1955)
    • das Montrealer Übereinkommen (1999).

Daneben kommen ggf. auch nationales Recht und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Anwendung, zum Beispiel die IATA-Beförderungsbedingungen. Da es keine einheitliche Regelung gibt, welche Bestimmungen gelten, muss im Einzelfall immer wieder geprüft werden, welches Recht konkret vereinbart wurde.

Das macht sich beispielsweise bei den Haftungsbestimmungen bemerkbar. Nach dem Montrealer Übereinkommen haftet der Luftfrachtführer (die Fluggesellschaft) für Beschädigung, Verlust und Verspätung bis zu 19 Sonderziehungsrechten pro Kilogramm. Beim Warschauer Abkommen ist die Haftung auf Vermögensschäden und 250 Goldfranken pro Kilogramm begrenzt. Auch bei Schadens-Reklamationen gelten unterschiedliche Fristen.

Der Luftrachtbrief

Als internationales Beförderungsdokument ist nach dem Warschauer Abkommen der Luftfrachtbrief (Air Waybill) vorgeschrieben, das Montrealer Übereinkommen lässt auch andere Dokumente zu. Der Luftfrachtbrief dient u.a. als Nachweis für den Vertragsabschluss, als Empfangsbestätigung und Anerkennung der Beförderungsbedingungen, ggf. auch als Versicherungsschein für eine Transportversicherung.

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