Was bedeutet der Begriff "Offenes Zolllager"?
« Zurück zum IndexEin Zolllager ist allgemein ein Aufbewahrungsort für Güter, die (vorübergehend) unverzollt und unversteuert zwischengelagert werden sollen. Während der Aufbewahrung im Zolllager finden auch handelspolitische Maßnahmen keine Anwendung. Solche Zolllager bedürfen üblicherweise der Zulassung durch den Zoll und werden durch diesen überwacht.
Der Begriff “offenes Zolllager” gilt speziell für die Schweiz. Er bezeichnet hier privatwirtschaftlich betriebene Lagerhäuser, die als Zolllager dienen. Die Funktionsweise ist aber den “herkömmlichen” Zolllagern vergleichbar. Die Lagerung in einem (offenen) Zolllager kann für den Wareneigner Vorteile bringen. Er gewinnt dadurch mehr zeitliche Flexibilität. Die Verzögerung von Zoll- und Steuerzahlungen bewirkt außerdem einen Zinsvorteil. Durch die Zwischenlagerung lassen ich ggf. auch günstigere Zeitpunkte für mengenbeschränkte Importe oder bei der Verzollung abwarten-.
Was ist ein offenes Zolllager?
In einem offenen Zolllager können Nicht-Unionswaren zeitlich unbegrenzt gelagert werden, ohne dass Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) fällig werden. Diese entstehen erst bei der Entnahme in den freien Verkehr.
Vorteile des Zolllagers
Das Zolllager verbessert die Liquidität (Abgaben erst bei Bedarf) und eignet sich für Re-Exporte, da bei Wiederausfuhr keine Einfuhrabgaben anfallen.
Häufige Fragen zum offenen Zolllager
Wer darf ein Zolllager betreiben? Betreiber benötigen eine Bewilligung der Zollbehörde.
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