Was bedeutet der Begriff "Offenes Zolllager"?

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Ein Zolllager ist allgemein ein Aufbewahrungsort für Güter, die (vorübergehend) unverzollt und unversteuert zwischengelagert werden sollen. Während der Aufbewahrung im Zolllager finden auch handelspolitische Maßnahmen keine Anwendung. Solche Zolllager bedürfen üblicherweise der Zulassung durch den Zoll und werden durch diesen überwacht.

Der Begriff “offenes Zolllager” gilt speziell für die Schweiz. Er bezeichnet hier privatwirtschaftlich betriebene Lagerhäuser, die als Zolllager dienen. Die Funktionsweise ist aber den “herkömmlichen” Zolllagern vergleichbar. Die Lagerung in einem (offenen) Zolllager kann für den Wareneigner Vorteile bringen. Er gewinnt dadurch mehr zeitliche Flexibilität. Die Verzögerung von Zoll- und Steuerzahlungen bewirkt außerdem einen Zinsvorteil. Durch die Zwischenlagerung lassen ich ggf. auch günstigere Zeitpunkte für mengenbeschränkte Importe oder bei der Verzollung abwarten-.

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