Was bedeutet der Begriff "Vorlageprovision"?

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Eine Vorlageprovision – auch als Kapitalbereitstellungsprovision bezeichnet – ist eine Servicegebühr, die von Spediteuren oder KEP-Diensten für die Verauslagung von Einfuhrabgaben bei Warenimporten in Rechnung gestellt wird. Damit werden zum einen die anfallenden Kapitalkosten abgedeckt, zum anderen die in diesem Zusammenhang erbrachten Serviceleistungen.

Beim Import von Waren aus Ländern außerhalb der EU fallen Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Oft werden diese Abgaben vom Transporteur im Rahmen der Importanmeldung beim Zoll vorgestreckt. Damit wird eine reibungslose Einfuhr und ein schneller Transport sichergestellt. Der Auftraggeber zahlt die Abgaben im Zuge der Rechnungstellung erst mit Zeitverzug. Die Vorlageprovision ist das Entgelt für die “Vorleistung” des Transporteurs. Es wird üblicherweise als prozentualer Aufschlag auf die Einfuhrabgaben berechnet.

Die Vorlageprovision lässt sich vermeiden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. eine Einzugsermächtigung an den Transporteur zum direkten Einzug der Abgaben vom Bankkonto des Auftraggebers.
  2. die Beantragung eines Aufschubkontos beim Zoll.
    Dies empfiehlt sich vor allem bei regelmäßiger Beauftragung von Einfuhren durch Gewerbetreibende. Die Einfuhrabgaben werden hier aufgeschoben und erst am 16. des Folgemonates abgebucht. In beiden Fällen entfällt die Vorlageprovision, da der Transporteur nicht in Vorleistung geht.
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