Was bedeutet der Begriff "Zollgutumwandlung"?

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Unter Zollgutumwandlung oder Umwandlungsverkehr wird allgemein zollrechtlich die Umwandlung von (eingeführten) Waren, die im Zollgebiet verbleiben sollen, in Waren von anderer Beschaffenheit verstanden. Für solches Umwandlungsgut werden oft zollmäßige Vergünstigungen gewährt. Ziel ist die Verlagerung von Arbeitsvorgängen in das Zollgebiet, die sonst außerhalb stattfinden würden.

Bis Mitte 2016 galt für die Zollgutumwandlung das sogenannte Umwandlungsverfahren des Zollkodexes. Danach konnten Nichtgemeinschaftswaren zur Be- und Verarbeitung in das Umwandlungsvefahren überführt werden, um dann in einer Freizone oder einem Zolllager bearbeitet zu werden. Die “umgewandelten” Güter wurden danach in den zollrechtlich freien Verkehr überführt.

Die Umwandlung ist dann lohnend, wenn für die “Endprodukte” günstigere Zollsätze gelten als für das Ausgangsprodukt oder wenn durch die Umwandlung die Einfuhr überhaupt erst möglich wird. Das bisherige Umwandlungsverfahren ist seit dem 1.5.2016 in die aktive Veredelung als besonderes Verfahren im Rahmen des Unionszollkodexes überführt worden.

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