Wir kümmern uns um die Verzollung

Über unsere Niederlassung in Bremerhaven können wir auch die notwendige Verzollung einschließlich der dabei anfallenden Formalitäten für Sie erledigen. Die Zollentrichtung ist Voraussetzung für alle weiteren Schritte beim Import Ihres Fahrzeugs. Für die Zulassung benötigen Sie zum Beispiel eine Zollunbedenklichkeits-Bescheingung, die Sie nur dann erhalten, wenn die Verzollung ordnungsgemäß abgeschlossen wurde.

Dank des gemeinsamen EU-Wirtschaftsraums fällt bei der Einfuhr von Fahrzeugen EU-weit nur einmal Zoll an. Wenn also die Verzollung an einem Ort durchgeführt wurde, kann das Fahrzeug innerhalb des Unionsgebietes auch grenzüberschreitend weiterbefördert werden, ohne dass dafür erneut Zoll zu entrichten ist. Bei der Verzollung gibt es einiges zu beachten, deshalb sollten Sie diese Aufgabe einem Experten wie uns überlassen. Wir kennen uns in den zahlreichen Zollvorschriften aus und nutzen jeweils die für Sie günstigsten Regelungen.

Wenn Ihr Fahrzeug zu einem Ziel außerhalb des EU-Raums befördert werden soll – beispielsweise in die Schweiz – kümmern wir uns um ein entsprechendes Transitdokument. Solange der Wagen über EU-Gebiet transportiert wird, fällt in diesem Fall kein Zoll an. Die Verzollung findet erst beim Grenzübertritt zum Zielland statt.

Verzollung von Autoimporten – ein komplexes Thema

Hier ein Überblick über die wichtigsten Zolltarife und Einfuhrabgaben:

  • bei “normalen” Pkw-Importen beträgt der Zollsatz 10 Prozent (berechnet auf den Fahrzeugwert zzgl. der Transportkosten). Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer, bei uns 19 Prozent (wie die übliche Mehrwertsteuer);
  • bei Motorrädern beträgt der Zollsatz 8 Prozent, Einfuhrumsatzsteuer fällt wie bei Fahrzeugen an;
  • bei Lkw – darunter fallen zum Beispiel auch Pick-ups – gelten sehr differenzierte Regelungen. Hier spielen der Hubraum, das Gewicht, der Motortyp und andere Faktoren eine Rolle für die Verzollung. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent kommt hinzu;
  • für Oldtimer gelten besondere Regelungen. Sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind, beträgt der Zollsatz 0 Prozent und es sind nur 7 Prozent Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen. Früher wurden die Oldtimer-Regeln von der deutschen Zollverwaltung sehr restriktiv gehandhabt, so dass ein Import über die Niederlande (Rotterdam) oder Frankreich in der Regel günstiger war. Mit einer europaweit einheitlichen Regelung der Oldtimer-Verzollung hat sich dieser Unterschied seit Beginn 2014 weitgehend nivelliert. Im Einzelfall kann der Import über Rotterdam aber immer noch günstiger sein;
  • für Fahrzeugimporte im Rahmen von Umzügen gelten besondere Zoll- und Steuervergünstigungen. Übersiedlungsgut ist in der Regel von Einfuhrabgaben befreit.

Wir geben Ihnen gerne Auskunft, mit welchen Einfuhrabgaben Sie bei Ihrem US-Fahrzeug rechnen müssen und was bei der Verzollung zu beachten ist.