Was bedeutet der Begriff "All Risk-Versicherung"?

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Die All Risk-Versicherung ist ein Begriff aus dem Bereich der Transportversicherung. Er bezeichnet die Möglichkeit eines umfassenden Versicherungsschutzes bei Gütertransporten im Gegensatz zur sogenannten Total Loss-Versicherung, die nur bei Totalverlust greift. Die All Risk-Versicherung reicht dagegen weiter und deckt auch Beschädigungen ab.

Der Abschluss einer Transportversicherung empfiehlt sich generell in vielen Fällen, da die Haftung des Frachtführers begrenzt ist und zur Abdeckung des tatsächlichen Schadens meist nicht ausreicht. Viele Versicherer, die Transportversicherungen anbieten, ermöglichen ihren Kunden die Wahl zwischen All Risk- und Total Loss-Versicherungsschutz. Insbesondere bei wertvollen Transportgütern ist die Allgefahren-Deckung – so der deutsche Begriff – ratsam. Die Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung beim Transport ist statistisch nachweisbar wesentlich größer als der Totalverlust.

In den Versicherungsbedingungen ist die All Risk-Versicherung im Allgemeinen nach dem Ausschlussprinzip formuliert. Die Versicherungs-Police bestätigt die Allgefahren-Deckung bis zur vereinbarten Versicherungssumme ohne explizite Nennung der erfassten Einzelrisiken. Der Versicherungsschutz gilt daher immer, es sei denn, es handelt sich um ausdrücklich in den Bedingungen oder in der Police genannte Ausnahme-Ereignisse. Dabei handelt es sich typischerweise um Schäden oder Verlust durch

  • Krieg, innere Unruhen und Bürgerkrieg,
  • Terroranschläge,
  • Arbeitskämpfe,
  • staatliche Hoheitseingriffe oder
  • Kontaminationen und Verseuchung, zum Beispiel durch Atomunfälle.

Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz – wie auch sonst üblich – nicht auf Sachverhalte, die vom Transporteur nicht zu vertreten sind. Dazu gehören zum Beispiel unsachgemäße Verpackung, natürlicher Schwund oder Verderb und unbeeinflussbare Transportverzögerungen.

Die Allgefahren-Deckung ist wegen der weiterreichenden Risikoabdeckung teurer als eine reine Total Loss-Versicherung. Die Höhe der Versicherungsprämie kann vom Versicherungsnehmer selbst durch die Wahl und Höhe der Selbstbeteiligung beeinflusst werden. Auch die vereinbarte Deckungssumme hat zwangsläufig Einfluss auf die Prämie. Die Versicherungssumme sollte so gewählt werden, dass auch im Falle des Totalverlustes ein voller Schadensersatz gewährleistet ist.

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