Was bedeutet der Begriff "DAP (Geliefert benannter Ort)"?
« Zurück zum IndexDAP (Delivered at Place / „Geliefert benannter Ort”) ist eine Incoterms®-2020-Klausel für alle Verkehrsträger. Der Verkäufer liefert die Ware bis zum benannten Bestimmungsort und stellt sie dort entladebereit auf dem ankommenden Transportmittel zur Verfügung.
Der Verkäufer trägt Kosten und Risiko bis dahin – mit Ausnahme der Einfuhrabfertigung. Das Entladen und die Zollabfertigung im Bestimmungsland übernimmt der Käufer.
Pflichten bei DAP
Bei DAP (Delivered at Place / Geliefert benannter Ort) liefert der Verkäufer die Ware fahrbereit zum Entladen an den Bestimmungsort. Entladen sowie Einfuhrabfertigung und -abgaben übernimmt der Käufer.
Gefahrenübergang bei DAP
Der Gefahrenübergang erfolgt am Bestimmungsort, sobald die Ware entladebereit bereitsteht.
Häufige Fragen zu DAP
Wer zahlt die Einfuhrsteuer bei DAP? Der Käufer – anders als bei DDP ist er für Einfuhrabfertigung und -abgaben verantwortlich.
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