Was bedeutet der Begriff "Kontraktlogistik"?

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Unter Kontraktlogistik wird allgemein die Erbringung komplexer logistischer Leistungen für einen Hersteller oder Händler durch einen Logistik-Anbieter auf Basis eines entsprechenden Vertrags (= Kontraktes) verstanden. Im Unterschied zu “normalen” logistischen Leistungen, die (einzel-)auftragsbezogen erbracht werden, handelt es sich um eine umfassendere, auf Dauer angelegte Zusammenarbeit, die strategischen Charakter besitzt.

Obwohl es nach wie vor keine eindeutigen Definition und damit klare Abgrenzung zu “normalen” logistischen Leistungen gibt, zeichnet sich Kontraktlogistik doch durch einige typische Merkmale aus:

  1. Komplexe Leistungspakete statt Einzellösungen
    Sie beschränkt sich nicht auf einzelne logistische Leistungen, wie nur Transport oder Lagerhaltung, sondern bietet System-Lösungen, die in der Regel mehrere logistische Funktionen vereinen. Oft sind auch Zusatzleistungen – ggf. auch außerhalb der Logistik – mit integriert.
  2. Individuelle Leistungsinhalte statt Standard-Leistungen
    Charakteristisch ist die Ausrichtung der Leistungserbringung auf die spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten des jeweiligen Kontrakt-Partners. Dadurch wird die Leistung individuell und kurzfristig nicht austauschbar. Dies bindet beide Seiten aneinander, was auch in der Vertragsgestaltung zum Ausdruck kommt.
  3. Beträchtliches Geschäftsvolumen
    Kontraktlogistik findet üblicherweise nur in Bereichen statt, die von erheblicher geschäftspolitischer Bedeutung sind. Meist geht es um Millionenbeträge.
  4. Längerfristige vertragliche Zusammenarbeit
    Die rechtliche Basis ist ein (schriftlicher) Vertrag, der im Normalfall über mindestens ein Jahr läuft, häufiger sind Laufzeiten von drei bis fünf Jahren. Zum Ende hin wird über die Verlängerung der Zusammenarbeit oder eine neue Ausschreibung entschieden.

Kontraktlogistik hat im Rahmen des Supply Chain-Managements erhebliche Bedeutung erlangt und ist ein Instrument, um Lieferketten auch über Unternehmensgrenzen hinweg zu steuern. Sie setzt ein enges Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten voraus.

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