Was bedeutet der Begriff "T1-Verfahren"?

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Das T1-Verfahren ist ein zollrechtliches Versandverfahren. Versandverfahren werden angewandt, wenn Waren innerhalb der Europäischen Union oder im Bereich der Europäischen Freihandelszone (ETFA-Staaten) grenzüberschreitend transportiert werden sollen. Dadurch wird sichergestellt, dass innerhalb des EU-Raum bzw. des um die ETFA erweiterten Raums keine Verzollung und Versteuerung stattfindet. Sie wird erst am Bestimmungsort vorgenommen.

Das T1-Verfahren bezieht sich auf das sogenannte externe gemeinschaftliche Versandverfahren. Es wird bei Nicht-Gemeinschaftswaren – also Importen aus dem Nicht-EU-Raum – angewandt. Die eigentliche Verzollung kann damit auf Binnenzollstellen in der Europäischen Union – in der Regel am Bestimmungsort – verlagert werden. Während des Transports im EU-Raum wird die Abgabenpflicht ausgesetzt.

Um das Verfahren zu nutzen, ist die sogenannte T1-Anmeldung erforderlich. Damit wird die Anwendung des Verfahrens beantragt. Die Antragstellung in Deutschland erfolgt in der Regel elektronisch über das ATLAS-System der Zollverwaltung. Die Abgangszollstelle legt eine Gestellungfrist (meist 7 Tage) fest und nimmt die Prüfung und Identitätssicherung (Nämlichkeitssicherung) der Ware vor. Außerdem ist eine Sicherheitsleistung für die voraussichtlich anfallenden Abgaben zu stellen. Für “zugelassene Versender” und “zugelassene Empfänger” gelten vereinfachte Verfahrensregeln.

Die Verzollung erfolgt dann nach Abschluss des Transports am Bestimmungsort. Mit der Gestellung der Ware bei der Binnenzollstelle, der Erledigung des Versandscheins und der Freigabe der Sicherheit kann die Ware anschließend in den freien Verkehr gebracht werden.

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