Was bedeutet der Begriff "T2-Verfahren"?

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Das T2-Verfahren ist eines der beiden Versandverfahren, mit der die grenzüberschreitende Beförderung von Waren innerhalb des Zollgebietes der Europäischen Union erfolgen kann. Normalerweise fallen beim Warentransport innerhalb der EU keine Zölle und Einfuhrumsatzsteuern an. Es bedarf insofern keiner besonderen Verfahrensregeln. Sie werden aber bei den folgenden zwei Fallkonstellationen benötigt:

– beim Import von Waren von außerhalb der EU und der grenzüberschreitenden Beförderung im EU-Raum, wenn die Verzollung erst am Bestimmungsort erfolgen soll. In diesem Fall kommt das sogenannte externe gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren (T1-Verfahren) zur Anwendung;
– beim grenzüberschreitenden Transport von Waren innerhalb der EU, wenn der Transportweg auch über ein Nicht-EU-Land führt. Dann kann das interne gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren (T2-Verfahren) genutzt werden.

Mit dem T2 -Verfahren ist es möglich, den Transport über das Nicht-EU-Land zoll- und steuerfrei durchzuführen. Normalerweise würde es sich dabei um einen zollrelevanten Export- und Import-Vorgang handeln, der entsprechende Abgabepflichten auslösen würde. Die Zollerhebung wäre aber in diesem Fall unangebracht, da es sich letztlich nur um einen Transport innerhalb der Europäischen Union mit einem Nicht-EU-Staat als Transferland handelt. Ein praktisch bedeutender Anwendungsfall ist zum Beispiel die Beförderung von EU-Gütern (sogenannten Gemeinschaftswaren) durch die Schweiz. Versandanmeldung und Abläufe erfolgen analog zum T1-Verfahren.

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