Was bedeutet der Begriff "Umwandlungsverfahren"?

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Das Umwandlungsverfahren ist ein zollrechtliches Verfahren, das im Rahmen der Be- und Verarbeitung von in den EU-Raum importierten Gütern angewendet werden kann. Es handelt sich dabei um einen ähnlichen Vorgang wie bei der aktiven Veredelung. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Umwandlungsprodukte nicht wieder exportiert werden, sondern im EU-Raum verbleiben und dort in den Verkehr gebracht werden sollen.

Die Anwendung des Umwandlungsverfahren kommt dann in Betracht, wenn für das Enderzeugnis bei einem (fiktiven) EU-Import niedrigere Zollsätze gelten würden als für die tatsächlich eingeführten Vor- und Rohprodukte. Das Verfahren bewirkt, dass die zur Ver- und Bearbeitung erfolgten Importe von Zollabgaben und anderen zollrechtlichen Maßnahmen befreit sind. Die Verzollung erfolgt erst bei dem Enderzeugnis – dann unter Anwendung des günstigeren Zolltarifs.

Mit dem Umwandlungsverfahren wird sichergestellt, dass die Be-und Verarbeitung im EU-Raum keinen durch Zölle bedingten Kosten- und Wettbewerbsnachteil gegenüber importierten Fertigerzeugnissen besitzt. Der Ablauf des Verfahrens erfolgt analog zur aktiven Veredelung.

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