Was bedeutet der Begriff "Ursprungszeugnis"?

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Ein Ursprungszeugnis – englisch: “Certificate of Origin” – ist ein Dokument, das das Produktionsland oder den Ursprung eines Erzeugnisses bestätigt. Ursprungszeugnisse spielen im internationalen Warenverkehr eine wichtige Rolle und werden häufig als Nachweis für die Herkunft eines Produktes verlangt.

Sie dienen dabei unterschiedlichen Zwecken: Zollbehörden benötigen sie zur Erfassung von grenzüberschreitenden Warenströmen, zur Überwachung von Importrestriktionen und -kontingenten oder zur Realisierung von Antidumping-Maßnahmen. Für Einfuhren in den EU-Raum ist in vielen Fällen die Vorlage eines Ursprungszeugnisses Voraussetzung. Auch in anderem amtlichem Zusammenhang wird das Dokument benötigt: zum Beispiel bei der Zulassung von importierten Fahrzeugen oder bei der Kontrolle von Nahrungsmitteln. Im privatrechtlichen Geschäftsverkehr besitzt das Certificate of Origin ebenfalls Bedeutung.

Grundsätzlich wird zwischen nicht-präferenziellen und präferenziellen Ursprungszeugnissen unterschieden. Nicht-präferenzielle Ursprungszeugnisse sind die Regel. Sie bestätigen, dass das jeweilige Produkt nicht von einem besonderen zweiseitigen oder multilateralen Abkommen profitiert. Präferenzielle Ursprungszeugnisse bestätigen dagegen die Zugehörigkeit eines Gutes zu einer bestimmten Vereinbarung. Die Zollbehörden können das Produkt dann dem entsprechenden Abkommen zuordnen.

Für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen sind in Deutschland die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern zuständig. In anderen Ländern kümmern sich Organisationen mit vergleichbarer Funktion um diese Aufgabe.

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