Was bedeutet der Begriff "Zolltarifnummer"?

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Zolltarifnummern werden für die Kennzeichnung von Waren im internationalen Handelsverkehr eingesetzt und dienen unterschiedlichen Zwecken:

  • für die Zollanmeldung von Ex- und Importen;
  • für die Ermittlung von Einfuhrabgaben;
  • als Grundlage für die Preiskalkulation;
  • für die statistische Erfassung im Rahmen der Außenhandelsstatistik.

Das Harmonisierte System als Grundlage

Das Nummernsystem bietet eine weltweit einheitliche Grundlage für die Erfassung und Eingruppierung von Waren. Dadurch lassen sich Handelsdaten aus unterschiedlichen Ländern und Regionen der Erde besser eingruppieren und miteinander vergleichen. Die Zolltarifnummern basieren dabei auf einem weltweit abgestimmten Zolltarifverzeichnis mit insgesamt 21 Abschnitten, 96 Kapiteln und mehr als 5.000 Einzelpositionen, dem sogenannten Harmonisierten System. Es handelt sich dabei um ein einheitliches Zolltarifschema, das von mehr als 200 Ländern, Wirtschafts- und Freihandelszonen akzeptiert ist und von der Weltzollorganisation verwaltet wird. Das Harmonisierte System erfasst damit rund 98 Prozent des Welthandels. Es wird regelmäßig überprüft und überarbeitet.

Oft finden im Zusammenhang mit Zolltarifnummern auch die Begriffe Warennummern, HS-Code oder Kombinierte Nomenklatur Anwendung. Diese Begriffe hängen zusammen, sind aber nur zum Teil identisch.

Der Aufbau des Nummerncodes

Die Nummern sind als 11stelliger Code aufgebaut, der aus unterschiedlichen Quellen gespeist wird:

  1. die ersten sechs Stellen werden durch das Harmonisierte System abgebildet. Die ersten beiden Stellen stehen für den Abschnitt, die nächsten beiden für das Kapitel und die fünfte und die sechste Stelle für die jeweilige Unterposition;
  2. die siebte und die achte Stelle stellen eine Erweiterung durch die sogenannte Kombinierte Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaft dar. Sie dienen der Erfassung von zollrelevanten Tatbeständen, zum Beispiel Zollsätzen, Einfuhrgenehmigungstatbeständen, Verboten oder Beschränkungen im EU-Bereich;
  3. die neunte und die zehnte Stelle ist dem TARIC (TARIC steht für Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft) vorbehalten. Mit diesen Codenummern können gemeinschaftliche Maßnahmen wie zum Beispiel Zollaussetzungen und -kontingente oder Antidumpingregelungen berücksichtigt werden;
  4. die elfte Stelle ist für nationale Zwecke gedacht. Hier kann zum Beispiel eine Umsatzsteuerverschlüsselung oder die Erfassung nationaler Verbote und Beschränkungen erfolgen.

Unterschiede bei Ein- und Ausfuhr

Bei der Einfuhranmeldung ist immer der 11stellige Code erforderlich. Bei Ausfuhren aus dem EU-Raum genügt die 8stellige Warennummer (d.h. ohne TARIC und nationale Kennzeichnung).

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