Was bedeutet der Begriff "Ausfuhranmeldung"?
« Zurück zum IndexDie Ausfuhranmeldung ist ein Dokument, das beim Export von Gütern aus dem Bereich der EU beim Zoll vorgelegt werden muss. Sie dient vor allem zur Überwachung von Exportbestimmungen und der statistischen Erfassung von EU-überschreitenden Warenströmen.
Bei Sendungen bis 1.000 Euro oder einem Gewicht bis 1.000 kg reicht die Vorlage der Handelsrechnung als Dokument aus. Die Anmeldung kann dann mündlich bei der jeweiligen EU-Ausgangszollstelle (Flughafen, Schiffshafen, Land-Zollstelle) erfolgen. Bei Überschreitung dieser Größen ist eine formgebundene Ausfuhranmeldung erforderlich. Ab einem Sendungswert von 3.000 Euro gilt ein zweistufiges Anmeldeverfahren mit einer Vorabfertigung beim zuständigen Binnenzollamt.
Seit Mitte 2009 sind Ausfuhranmeldungen in der EU grundsätzlich elektronisch abzugeben. In Deutschland steht dafür das ATLAS-Ausfuhrsystem zur Verfügung.
Was ist eine Ausfuhranmeldung?
Die Ausfuhranmeldung ist die elektronische Zollanmeldung bei der Ausfuhr von Waren aus der EU in ein Drittland. Sie wird im ATLAS-System abgegeben und ist ab einem Warenwert von rund 1.000 € grundsätzlich erforderlich.
Ablauf der Ausfuhranmeldung
Nach der Anmeldung erzeugt ATLAS das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit der MRN. An der Ausgangszollstelle wird der Warenausgang bestätigt – Voraussetzung für die umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung.
Häufige Fragen zur Ausfuhranmeldung
Wer gibt die Ausfuhranmeldung ab? Der Ausführer oder ein Vertreter (Spediteur). Die SATS Group übernimmt die komplette Ausfuhrabwicklung.
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