Was bedeutet der Begriff "Ausfuhranmeldung"?

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Die Ausfuhranmeldung ist ein Dokument, das beim Export von Gütern aus dem Bereich der EU beim Zoll vorgelegt werden muss. Sie dient vor allem zur Überwachung von Exportbestimmungen und der statistischen Erfassung von EU-überschreitenden Warenströmen.

Bei Sendungen bis 1.000 Euro oder einem Gewicht bis 1.000 kg reicht die Vorlage der Handelsrechnung als Dokument aus. Die Anmeldung kann dann mündlich bei der jeweiligen EU-Ausgangszollstelle (Flughafen, Schiffshafen, Land-Zollstelle) erfolgen. Bei Überschreitung dieser Größen ist eine formgebundene Ausfuhranmeldung erforderlich. Ab einem Sendungswert von 3.000 Euro gilt ein zweistufiges Anmeldeverfahren mit einer Vorabfertigung beim zuständigen Binnenzollamt.

Seit Mitte 2009 sind Ausfuhranmeldungen in der EU grundsätzlich elektronisch abzugeben. In Deutschland steht dafür das ATLAS-Ausfuhrsystem zur Verfügung.

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