Was bedeutet der Begriff "Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)"?
« Zurück zum IndexDie Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist eine Verbrauchsteuer, die bei der Einfuhr von Waren aus einem Nicht-EU-Land (Drittland) erhoben wird. Sie entspricht der inländischen Umsatzsteuer (19 % bzw. 7 %) und wird vom Zoll zusammen mit etwaigen Zöllen erhoben.
Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll und Beförderungskosten. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können die gezahlte EUSt in der Regel als Vorsteuer geltend machen.
Wie wird die Einfuhrumsatzsteuer berechnet?
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) entspricht der Umsatzsteuer und wird bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern fällig. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll sowie Fracht- und Versicherungskosten bis zur EU-Grenze. Der Regelsatz beträgt in Deutschland 19 % (ermäßigt 7 %).
Kann man die EUSt zurückholen?
Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können die gezahlte EUSt in der Regel als Vorsteuer geltend machen – für sie ist sie ein durchlaufender Posten.
Häufige Fragen zur Einfuhrumsatzsteuer
Wer zahlt die EUSt? Der Anmelder bzw. Importeur bei der Zollabfertigung. Die SATS Group übernimmt die komplette Zoll- und Steuerabwicklung.
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