Was bedeutet der Begriff "EXW (Ab Werk)"?
« Zurück zum IndexEXW (Ex Works / „Ab Werk”) ist eine der elf Incoterms®-2020-Klauseln der Internationalen Handelskammer (ICC) und bedeutet die geringste Verpflichtung für den Verkäufer. Der Verkäufer stellt die Ware lediglich auf seinem Gelände (Werk, Lager) abholbereit bereit; er muss sie weder verladen noch zur Ausfuhr abfertigen.
Ab dem Bereitstellungsort trägt der Käufer sämtliche Kosten und Risiken – Verladung, Vor- und Hauptlauf, Ausfuhr- und Einfuhrabfertigung, Zölle sowie Versicherung. Gefahren- und Kostenübergang finden am benannten Ort des Verkäufers statt.
EXW ist für alle Verkehrsträger geeignet, wird international aber kritisch gesehen: Der Käufer muss die Ausfuhrabfertigung im Land des Verkäufers organisieren, was praktisch oft schwierig ist. Häufig wird daher FCA als käuferfreundlichere Alternative empfohlen.
Wer trägt bei EXW welche Kosten?
Bei EXW übernimmt der Käufer ab Bereitstellung nahezu alles: Verladung, Haupttransport, Ausfuhr- und Einfuhrabfertigung, Zölle, Versicherung und die Anlieferung zum Zielort. Der Verkäufer muss die Ware lediglich verpackt und abholbereit auf seinem Gelände bereitstellen.
Gefahrenübergang bei EXW
Der Gefahrenübergang erfolgt, sobald die Ware dem Käufer am benannten Ort zur Verfügung gestellt wird – bereits vor der Verladung. Ab diesem Moment haftet der Käufer für Verlust oder Beschädigung.
Wann ist EXW sinnvoll – und wann nicht?
EXW passt für Käufer, die die gesamte Logistik selbst steuern. Für internationale Exporte ist EXW jedoch heikel, weil der Käufer die Ausfuhr im Land des Verkäufers organisieren muss. Für Exporte wird deshalb oft FCA empfohlen, bei dem der Verkäufer die Ausfuhrabfertigung übernimmt.
Häufige Fragen zu EXW
Wofür steht EXW? Für „Ex Works” bzw. „Ab Werk” – die Incoterms®-Klausel mit den geringsten Verkäuferpflichten.
Ist EXW für den Import aus den USA geeignet? Nur bedingt, da der Käufer die US-Ausfuhrabwicklung selbst übernehmen müsste. Die SATS Group übernimmt für Sie die komplette Import- und Zollabwicklung.
« Zurück zum Index