Was bedeutet der Begriff "Frachtbrief"?

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Ein Frachtbrief ist ein Begleitdokument, das im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Frachtvertrages ausgestellt wird. Damit können die an einem Transportvorgang Beteiligten ihre Rechte an dem Transportgut nachweisen. Der Frachtführer als Inhaber des Frachtbriefs kann sich als rechtmäßiger Besitzer des Transportguts während des Transports legitimieren, die Inhaber der Kopien weisen damit ihre Stellung als Eigentümer, Verfrachter oder Empfänger nach. Ein Frachtbrief ist immer in drei Ausfertigungen auszustellen, die vom Absender zu unterzeichnen sind. Ein Exemplar ist für den Absender bestimmt, eins für den Frachtführer, das dritte begleitet das Transportgut.

Mögliche Inhalte und Angaben des Frachtbriefs sind in § 408 HGB geregelt und aufgelistet. Darüber hinaus gibt es auf europäischer Ebene den sogenannten CRM-Frachtbrief. Bis 1998 bestand im nationalen Güterverkehr die grundsätzliche Pflicht, bei Gütertransporten einen Frachtbrief auszustellen. Diese Verpflichtung ist entfallen. Heute können an die Stelle des Frachtbriefs auch Borderos, Ladelisten und Lieferscheine treten. Der Frachtführer kann allerdings nach § 408 Abs. 1 HGB die Ausstellung eines Frachtbriefs verlangen. Wird diesem Verlangen nicht nachgekommen, besitzt er für das Transportgut eine Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB).

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