Was bedeutet der Begriff "ZAPP Anmeldungen (B-/Z-/S-Nummern)"?

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ZAPP steht für “Zoll Ausfuhrüberwachung im Paperless Port (B-/Z-/S-Nummer)”. Über diese digitale Plattform erfolgt die Verladung von Sendungen im Hamburger Hafen, insbesondere die Zollabwicklung. ZAPP wurde vom Hamburger Software-Unternehmen DAKOSY Datenkommunikationssystem AG entwickelt und ist seit Mitte 1997 im Einsatz.

ZAPP stellt eine Hafentelematik-Anwendung dar, die ausschließlich für den Hamburger Hafen entwickelt wurde. In anderen deutschen Seehäfen sind andere Anwendungen im Einsatz. Gängige Kürzel dafür sind BHT bzw. WHT. BHT steht für Bremer Hafentelematik, WHT für Wilhelmshaven Telematik. Hafentelematik-Systeme dienen unterschiedlichen Zwecken, zum Beispiel der Hafenanmeldung.

Der ZAPP-Prozess idealtypisch dargestellt

Die ZAPP-Prozess lässt sich beispielhaft an dem folgenden Ablauf darstellen: mit der Warengestellung sendet der Spediteur einen Hafenauftrag an ZAPP und das Terminal. Die Gate-In-Meldung des Terminals an ZAPP löst dann die automatisierte Gestellung an das Zollsystem ATLAS ab. Im Hafenauftrag sind bereits alle nötigen Informationen (mit welchem Schiff und an welchem Terminal erfolgt der Export) enthalten. Liegt seitens ATLAS die “Erlaubnis zum Ausgang” in ZAPP vor, erstellt ZAPP die Z-Nummer (oder ggf. eine andere Nummer) und sendet sie an alle Beteiligten. Die schiffseitige Verladung am Terminal kann dann erfolgen. Ist das erledigt, erhält ZAPP die Meldung “Lade-Ist”. ATLAS erhält dann automatisch die Nachricht “Bestätigung zur Ausfuhr”.

B-, Z- und S-Nummern

Export-Sendungen, die das Land seeseitig über den Hamburger Hafen verlassen, benötigen vorher eine Zollfreigabe über ZAPP. Die Freigabe erfolgt mittels spezieller Nummern. Man unterscheidet B-, Z-, und S-Nummern:

  • Z-Nummern: gelten zollseitig für Exporte in außereuropäische Länder, die auf dem Landweg in einem Hamburger Terminal angeliefert werden und für die eine Ausfuhrerklärung (ABD) eines EU-Mitgliedstaates vorliegt;
  • B-Nummern: gelten zollseitig für Exporte, für die wegen abweichender Gegebenheiten eine Z-Nummer nicht in Betracht kommt. Dafür gibt es verschiedene Fallkonstellationen: MIT (Wiederausfuhrmitteilung für Export- oder Durchfuhrsendungen mit zollrelevanten Versanddokumenten mit MRN-Nummern), SBF (Sonstige Befreiungsfälle ohne Erfordernis besonderer Zollpapiere), EUR (Anmeldungen für EU-interne Verladung auf dem Seeweg), AUS (Anmeldung bei Ausfall des elektronischen Systems);
  • S-Nummern: diese Anmeldeform ist bei Nichtgemeinschaftswaren (u.a. aus der Schweiz oder aus Norwegen) erforderlich, die das EU-Zollgebiet ohne Wiederausfuhrmitteilung oder bestimmte andere Versanddokumente verlassen.
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