Was bedeutet der Begriff "EUR.1 (Warenverkehrsbescheinigung)"?
« Zurück zum IndexDie Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist ein Präferenznachweis: Sie belegt bei der Ausfuhr in Länder mit Präferenzabkommen mit der EU den präferenziellen Ursprung einer Ware und ermöglicht dem Einführer eine Zollermäßigung oder Zollbefreiung.
Die EUR.1 wird vom Ausführer beantragt und vom Zoll bestätigt. Bei einem Warenwert bis 6.000 € genügt in der Regel eine Ursprungserklärung auf der Rechnung. Nicht zu verwechseln mit dem Ursprungszeugnis, das den nicht-präferenziellen Ursprung nachweist.
Was ist die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1?
Die EUR.1 ist ein Präferenznachweis, der den zollrechtlichen Ursprung von Waren belegt. Sie ermöglicht im Zielland Zollvergünstigungen oder Zollfreiheit im Rahmen von Freihandelsabkommen.
Wann wird EUR.1 benötigt?
Bei der Ausfuhr in Länder mit EU-Präferenzabkommen, sofern die Ware die Ursprungsregeln erfüllt. Grundlage ist oft eine Lieferantenerklärung.
Häufige Fragen zur EUR.1
Wer stellt die EUR.1 aus? Der Exporteur beantragt sie beim Zoll; dort wird sie bestätigt.
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