Was bedeutet der Begriff "Gefahrenübergang"?

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Der Gefahrenübergang bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Wo genau dieser Punkt liegt, regeln die Incoterms.

Beispiele: Bei FCA mit Übergabe an den Frachtführer, bei CIF an Bord des Schiffs im Verschiffungshafen. Der Gefahrenübergang ist unabhängig davon, wer die Kosten trägt.

Was bedeutet Gefahrenübergang?

Der Gefahrenübergang ist der Zeitpunkt, ab dem die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Ab diesem Moment trägt der Käufer das Risiko – auch wenn er die Ware noch nicht erhalten hat.

Gefahrenübergang und Incoterms

Die Incoterms® legen für jede Klausel genau fest, wann der Gefahrenübergang erfolgt – z. B. bei Übergabe an den Frachtführer (FCA) oder beim Verladen an Bord (CIF).

Häufige Fragen zum Gefahrenübergang

Ist das dasselbe wie der Eigentumsübergang? Nein – der Gefahrenübergang betrifft das Risiko, der Eigentumsübergang die rechtliche Eigentümerstellung; beide können zeitlich auseinanderfallen.

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