Was bedeutet der Begriff "Zession"?

« Zurück zum Index

Die Zession ist ein Rechtsbegriff, der für die Abtretung einer Forderung oder eines Rechtes an einen Dritten steht. Rechtsgrundlage bildet § 398 BGB. Im Rahmen der Zession findet die Übertragung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar) statt.

Man unterscheidet Einzel-, Mantel- und Globalzessionen:

  • Einzelzession = Übertragung einer einzelnen Forderung;
  • Mantelzession = Übertragung eines Forderungsbestands;
  • Globalzession = Übertragung bestehender und künftiger Forderungen.

Zessionen kommen im Geschäftsverkehr – auch im Logistik-Bereich – häufig vor. Sie werden für unterschiedliche Zwecke eingesetzt:

  • zur Absicherung von Krediten. Hier kommen vor allem die Mantelzession und die Globalzession zum Einsatz;
  • zum Einzug von Forderungen im Rahmen der Inkassozession: die Forderung wird an ein Inkassounternehmen übertragen, damit dieses die Forderung einzieht.
  • zur Finanzierung im Rahmen des Factoring. Die Forderung wird an ein Factoring-Unternehmen verkauft (und übertragen), um Liquidität zu beschaffen.
« Zurück zum Index