Noch unmittelbar vor der Sommerpause hat Bundesverkehrsminister Dobrindt – wie angekündigt – Eckwerte zur geplanten PKW-Maut vorgestellt. Die ab 2016 vorgesehene Infrastrukturabgabe, wie die Maut rechtstechnisch genannt wird, soll nicht zu einer Mehrbelastung bei in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen führen.

PKW Maut für Oldtimer

PKW-Maut für Deutsche belastungsfrei

Fahrzeughalter in Deutschland zugelassener PKW’s entrichten danach künftig den Beitrag für eine Jahresvignette, die sie im Gegenzug automatisch erhalten. Als Kompensation dafür werden sie bei der Kfz-Steuer entlastet. Der Vignettenbeitrag richtet sich nach dem Alter, der Umweltfreundlichkeit und dem Hubraum des Fahrzeugs. Dazu sind aufwändige Berechnungsformeln entwickelt worden, um die Belastungsfreiheit sicherzustellen.

Behandlung von Oldtimern unklar

Trotzdem sind viele Fragen noch nicht geklärt – zum Beispiel was die Behandlung von Oldtimern betrifft. Die vom Minister vorgestellten Eckwerte beziehen sich auf Fahrzeuge, die regulär am Straßenverkehr teilnehmen. Bei Oldtimern ist das normalerweise nicht der Fall. Sie nutzen das Straßennetz nur ausnahmsweise, zum Beispiel für Fahrten zu Oldtimertreffen, Probe- und Überführungsfahrten. Es gibt dafür eigene Kennzeichenreihen, zum Beispiel die sogenannten 07er-Kennzeichen speziell für Oldtimer.

Gesetzentwurf steht noch aus

Da die Maut künftig für alle deutschen Straßen gelten soll, also nicht nur für Autobahnen, wäre für Oldtimer prinzipiell ebenfalls die Zahlungspflicht gegeben, auch wenn deutsche Straßen nur sporadisch genutzt werden. Dementsprechend müssten für solche Fahrzeuge geeignete Vignetten ausgegeben werden. Die Modalitäten dazu sind bisher völlig offen. Hier besteht offensichtlich noch Regelungsbedarf. Man darf gespannt sein, welchen Weg der Gesetzgeber finden wird, um auch Besitzer von in Deutschland zugelassenen Oldtimern belastungsfrei zu halten. Noch gibt es nur Eckwerte bei der PKW-Maut, keinen Gesetzentwurf.