Ob Batterien, Chemikalien, Farben oder Spraydosen: Gefahrgut unterliegt beim Transport strengen Regeln. Welches Regelwerk gilt, hängt vom Verkehrsträger ab.
Die drei wichtigsten Regelwerke
- ADR – für den Straßentransport (europäisches Übereinkommen). Mehr dazu im Lexikon: ADR.
- IMDG-Code – für die Seefracht (International Maritime Dangerous Goods Code).
- IATA-DGR – für die Luftfracht (Dangerous Goods Regulations). Siehe DGR.
UN-Nummer und Gefahrgutklassen
Jeder gefährliche Stoff hat eine vierstellige UN-Nummer und ist einer von neun Gefahrgutklassen zugeordnet (z. B. Klasse 3 „entzündbare Flüssigkeiten”, Klasse 8 „ätzende Stoffe”). Sie bestimmen Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation.
Pflichten des Versenders
Der Versender muss die Ware korrekt klassifizieren, zulässig verpacken, mit Gefahrzetteln kennzeichnen und die vorgeschriebenen Papiere beilegen. In der Luftfracht sind zudem ein geschulter reglementierter Beauftragter und eine DGR-Schulung Pflicht.
Fehler werden teuer
Falsch deklariertes Gefahrgut führt zu Verzögerungen, Bußgeldern oder Annahmeverweigerung – im schlimmsten Fall zu Unfällen. Im Zweifel sollte man einen erfahrenen Dienstleister einschalten.
Die SATS Group wickelt Gefahrguttransporte per Straße, See und Luft regelkonform ab – von der Klassifizierung bis zur Dokumentation.
Die 9 Gefahrgutklassen im Überblick
Gefahrgüter werden nach dem UN-System in neun Klassen eingeteilt:
- Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände
- Klasse 2: Gase (z. B. Propan, Sauerstoff)
- Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe (z. B. Benzin, Lacke)
- Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe (4.1), selbstentzündliche Stoffe (4.2) und Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (4.3, „gefährlich bei Nässe”, z. B. Natrium, Calciumcarbid)
- Klasse 5: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide
- Klasse 6: Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe
- Klasse 7: Radioaktive Stoffe
- Klasse 8: Ätzende Stoffe (z. B. Säuren, Laugen)
- Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe (z. B. Lithiumbatterien)
ADR, IMDG-Code und IATA-DGR – welches Regelwerk gilt wann?
Je nach Transportweg gilt ein anderes internationales Regelwerk:
- ADR – Straßenbeförderung gefährlicher Güter in Europa.
- IMDG-Code – International Maritime Dangerous Goods Code für die Seefracht.
- IATA-DGR – Dangerous Goods Regulations der IATA für die Luftfracht.
- RID – für die Beförderung im Schienenverkehr.
Bei multimodalen Transporten (z. B. Straße + Seefracht) müssen die Vorgaben aller beteiligten Regelwerke erfüllt sein.
Verpackung, Kennzeichnung und UN-Nummer
Jedes Gefahrgut erhält eine vierstellige UN-Nummer, die den Stoff eindeutig identifiziert (z. B. UN 1203 für Benzin). Versandstücke müssen mit den vorgeschriebenen Gefahrzetteln (Rauten-Symbole der Klasse), der UN-Nummer und ggf. der Umweltgefährdungs-Kennzeichnung versehen sein. Verwendet werden nur bauartgeprüfte (UN-zertifizierte) Verpackungen.
Welche Dokumente sind für den Gefahrguttransport nötig?
Zentral ist das Gefahrgutbeförderungspapier mit UN-Nummer, offizieller Benennung, Gefahrklasse, Verpackungsgruppe und Menge. Bei Seefracht kommt die Dangerous Goods Declaration hinzu, bei Luftfracht die Shipper's Declaration for Dangerous Goods. Häufig ist zudem ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich.
Häufige Fragen zum Gefahrgutversand
Was zählt als Gefahrgut? Stoffe und Gegenstände, die beim Transport eine Gefahr für Sicherheit, Gesundheit oder Umwelt darstellen können – von Chemikalien über Gase bis zu Lithiumbatterien und Spraydosen.
Sind Lithiumbatterien Gefahrgut? Ja – sie fallen unter Klasse 9 und unterliegen besonderen Vorschriften, gerade in der Luftfracht.
Brauche ich einen Gefahrgutbeauftragten? Unternehmen, die regelmäßig Gefahrgut befördern oder verpacken, müssen in der Regel einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
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