Was bedeutet der Begriff "Gefahrgut"?

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Als Gefahrgut werden besondere Transportgüter bezeichnet, von deren Beförderung mögliche Gefährdungen für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren, die Unversehrtheit von Sachen, die öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder sonstige wichtige Gemeingüter ausgehen können. Die Gefährdung kann dabei sowohl durch physikalische oder chemische Eigenschaften des jeweiligen Transportguts als auch durch den Transportzustand ausgelöst werden.

Spezielle Gefahrgutvorschriften, die bei der Beförderung zu beachten sind, sollen sicherstellen, dass es nicht zu Schädigungen kommt. Das in zahlreichen Vorschriften verankerte Gefahrgutrecht regelt in diesem Sinne Maßnahmen zur Transportsicherung und “richtigen” Verpackung, zur Kennzeichnung und Dokumentation sowie zur Art und Weise des Transports von Gefahrgut. Auch Anforderungen an das mit der Gefahrgutbeförderung befasste Personal werden definiert.

Wichtige internationale Regelungen zum Gefahrguttransport sind:

    • das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR);
    • die IATA Dangerous Goods Regulations (DGR) für die Luftfracht;
    • der International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) im Bereich der Seeschifffahrt;
    • sie Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr (RID).

 

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