Was bedeutet der Begriff "Drittland"?
« Zurück zum IndexAls Drittland bezeichnet man im Außenhandel jedes Land, das nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union gehört – also kein EU-Mitgliedstaat ist. Warenlieferungen aus oder in Drittländer gelten zollrechtlich als Ein- bzw. Ausfuhr und erfordern eine Zollanmeldung sowie gegebenenfalls die Zahlung von Einfuhrabgaben.
Drittland vs. EU-Binnenmarkt
Innerhalb der EU gilt der freie Warenverkehr: Lieferungen zwischen Mitgliedstaaten sind „innergemeinschaftliche Lieferungen” ohne Zoll. Sobald Waren die EU verlassen oder von außerhalb eingeführt werden, greift das Zollrecht. Typische Drittländer sind die Schweiz, Norwegen, die USA, China und – seit dem Brexit – auch das Vereinigte Königreich.
Zollpflichten bei Drittlandgeschäften
- Zollanmeldung – in Deutschland elektronisch über das ATLAS-System; bei der Ausfuhr per Ausfuhranmeldung
- Einfuhrabgaben: Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (19 % bzw. ermäßigt 7 %)
- EORI-Nummer zur Identifikation des Wirtschaftsbeteiligten
- Warenursprung und Präferenznachweise für mögliche Zollvergünstigungen
Die vereinbarten Incoterms legen fest, wer die Ausfuhr- und Einfuhrformalitäten trägt.
Drittland und Drittgebiet
Zu unterscheiden ist das Drittland vom Drittgebiet: Manche Gebiete gehören zum Zollgebiet der EU, aber nicht zu deren Steuergebiet (zum Beispiel die Kanarischen Inseln), während andere ganz außerhalb liegen (zum Beispiel Helgoland und Büsingen).
Häufige Fragen
Ist die Schweiz ein Drittland?
Ja. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und zählt zollrechtlich als Drittland – trotz zahlreicher bilateraler Abkommen.
Was ist der Unterschied zwischen Drittland und Drittgebiet?
Ein Drittland liegt vollständig außerhalb der EU. Ein Drittgebiet gehört teilweise zur EU – etwa zum Zoll-, aber nicht zum Steuergebiet.
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