Was bedeutet der Begriff "Frachtführer"?

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Als Frachtführer wird ein selbständiger Kaufmann bezeichnet, der gewerbsmäßig den Transport von Gütern auf der Grundlage eines Frachtvertrages betreibt. Durch den Frachtvertrag ist der Frachtführer in der Pflicht, das Frachtgut bestimmungsgemäß zu Land, zu Wasser oder in der Luft zu befördern und beim Empfänger abzuliefern.

In einem engeren Sinne wird der Begriff des Frachtführers häufig nur im Zusammenhang mit Landtransporten angewandt. Bei Seetransporten wird vom “Verfrachter” gesprochen, bei Lufttransporten vom “Carrier”. Beide Bezeichnungen beziehen sich aber auf die gleiche Funktion. Spediteure sind nicht per se Frachtführer, da ihre Kernkompetenz die Organisation von Transporten ist. Sofern sie Transporte selbst durchführen – was sehr häufig der Fall ist -, werden sie allerdings auch zum Frachtführer.

Die Rechte und Pflichten des Frachtführers sind im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt (§§ 407 – 452 d HGB). Wenn mehrere Frachtführer an einem Transportvorgang beteiligt sind, unterscheidet das Handelsrecht zwischen dem Ausführenden Frachtführer (Beauftragung eines Dritten mit dem Transport) und dem Nachfolgenden Frachtführer (Frachtführer in einer Transportkette mit mehreren beteiligten Transporteuren).

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