Geschultes Personal gemäß den Anforderungen der IATA

Der Lithium-Akku im Ersatzteilpaket. Der Kanister Härter, den die Produktion „schnell noch mitschicken” will. Gefahrgut steckt in mehr Sendungen, als viele Versender ahnen. Wer falsch klassifiziert oder falsch verpackt, riskiert stehengebliebene Fracht, Nachverpackungskosten und in der Luftfracht die Ablehnung durch die Airline. Wir übernehmen die DGR-Abwicklung komplett: von der Prüfung des Sicherheitsdatenblatts bis zur unterschriftsreifen Shipper’s Declaration.

Ein Stoff, drei Regelwerke

Welche Vorschrift gilt, hängt am Verkehrsträger. In der Luftfracht gelten die IATA Dangerous Goods Regulations (DGR), auf der Straße das ADR, in der Seefracht der IMDG-Code. Das klingt nach Formalie, hat aber handfeste Folgen: Dieselbe UN-Nummer kann per Lkw problemlos laufen und ist im Flugzeug mengenbeschränkt oder nur auf Frachtmaschinen zulässig (Cargo Aircraft Only). Lithiumbatterien sind das bekannteste Beispiel — an Bord von Passagiermaschinen stark eingeschränkt, auf See und Straße mit deutlich mehr Spielraum.

Bei multimodalen Transporten prüfen wir deshalb jede Teilstrecke einzeln. Der Vorlauf per Lkw zum Flughafen muss ADR-konform sein, der Hauptlauf DGR-konform. Wer nur ein Regelwerk im Blick hat, bekommt die Palette spätestens an der Annahmestelle zurück. Für den Landverkehr innerhalb Europas planen wir das von Anfang an mit ein.

Klassifizierung, UN-Nummer, UN-geprüfte Verpackung

Am Anfang steht die Einstufung. Gefahrgut wird in die Klassen 1 bis 9 eingeteilt, von Explosivstoffen (Klasse 1) über entzündbare Flüssigkeiten (Klasse 3) bis zur Klasse 9, zu der auch Lithiumbatterien gehören. Jeder Stoff bekommt eine vierstellige UN-Nummer und die richtige Versandbezeichnung (Proper Shipping Name); in den meisten Klassen kommt eine Verpackungsgruppe dazu, die den Gefahrengrad abbildet.

Daraus ergibt sich die Verpackung. Zugelassen sind nur UN-geprüfte Verpackungen, erkennbar an der eingeprägten oder aufgedruckten UN-Codierung auf Karton, Kanister oder Fass. Hinzu kommen die Gefahrzettel der jeweiligen Klasse, die Markierung mit UN-Nummer und Versandbezeichnung sowie je nach Fall Handling-Labels wie Ausrichtungspfeile oder das Cargo-Aircraft-Only-Label. Für Kleinmengen gibt es eine Erleichterung: Limited Quantities erlauben den Versand begrenzter Innenmengen mit reduzierten Auflagen. Die Kennzeichnungsregeln bleiben allerdings bestehen, und in der Luftfracht sind die Grenzen enger als auf der Straße.

So läuft eine Gefahrgutsendung bei uns ab

Schritt Was passiert Worauf es ankommt
1. Prüfung Sicherheitsdatenblatt sichten, Abschnitt 14 auswerten UN-Nummer, Klasse und Verpackungsgruppe korrekt erfassen
2. Routing Verkehrsträger und Carrier festlegen Nicht jede Airline und Reederei nimmt jede Klasse an
3. Verpackung UN-geprüfte Verpackung, Gefahrzettel, Markierung Codierung der Verpackung muss zum Stoff und zur Verpackungsgruppe passen
4. Dokumentation Shipper’s Declaration bzw. ADR-Beförderungspapier erstellen Angaben müssen exakt mit Verpackung und Label übereinstimmen
5. Übergabe Annahmekontrolle bei Airline, Reederei oder Frachtführer Checkliste besteht nur, wenn alles zusammenpasst

Dokumentation und geschultes Personal

In der Luftfracht ist die Shipper’s Declaration for Dangerous Goods das zentrale Dokument. Sie bestätigt verbindlich, dass die Sendung korrekt klassifiziert, verpackt, gekennzeichnet und deklariert ist, und wird von den Airlines Position für Position gegen die DGR-Checkliste geprüft. Auf der Straße übernimmt das ADR-Beförderungspapier diese Funktion, auf See die Dangerous-Goods-Deklaration nach IMDG-Code.

Ein Klassiker aus unserem Alltag: Auf dem Karton klebt das korrekte Klasse-9-Label, in der Declaration steht aber noch die Verpackungsanweisung einer älteren DGR-Ausgabe. Die Annahmestelle findet die Abweichung, und der Fahrer nimmt die Palette wieder mit zurück. Solche Kleinigkeiten fangen wir ab, bevor die Ware überhaupt das Haus verlässt, denn jede Zurückweisung kostet Zeit und meist auch den gebuchten Flug.

Abfertigen darf Gefahrgut nur unterwiesenes und regelmäßig geschultes Personal; die Regelwerke schreiben das ausdrücklich vor. Unsere Disponenten arbeiten mit den aktuellen DGR-, ADR- und IMDG-Vorgaben und stimmen sich bei Sonderfällen direkt mit der Annahmestelle ab. Da nicht jeder Carrier jede Klasse akzeptiert, buchen wir gezielt dort, wo die jeweilige Gefahrgutklasse angenommen wird, statt auf gut Glück zu tendern.

Häufige Fragen zum Gefahrgutversand

Woran erkenne ich, ob meine Ware Gefahrgut ist?

Der schnellste Weg führt über das Sicherheitsdatenblatt Ihres Produkts: Abschnitt 14 nennt UN-Nummer, Klasse und Verpackungsgruppe. Steht dort „kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften”, sind Sie meist auf der sicheren Seite. Im Zweifel schicken Sie uns das Datenblatt, wir prüfen die Einstufung für den geplanten Verkehrsträger.

Was bedeutet Limited Quantities konkret?

Kleine Innenverpackungen werden in einer Umverpackung versendet, dafür greifen Erleichterungen bei Verpackung und Dokumentation. Wie viel je Innenverpackung zulässig ist, hängt vom Stoff ab; in der Luftfracht sind die Mengen enger gefasst als im ADR. Die Kennzeichnung mit dem LQ-Raute-Symbol bleibt Pflicht.

Wer haftet, wenn falsch deklariert wurde?

Die Verantwortung für korrekte Klassifizierung und Deklaration liegt rechtlich beim Versender. Genau deshalb lohnt es sich, die Abwicklung nicht nebenbei zu erledigen. Wir bereiten die Dokumente so vor, dass sie der Annahmekontrolle standhalten, und weisen Sie auf Lücken hin, bevor die Sendung das Haus verlässt.

Kann ich Gefahrgut mit normaler Ware zusammen verladen?

Teilweise. Die Regelwerke enthalten Zusammenladeverbote und Trennvorschriften, im IMDG-Code etwa die Segregation zwischen bestimmten Klassen im Container. Wir prüfen das bei der Konsolidierung mit und trennen, wo es vorgeschrieben ist.

Sie planen eine Gefahrgutsendung oder sind unsicher, ob Ihre Ware betroffen ist? Schicken Sie uns über die Kontaktseite das Sicherheitsdatenblatt und die Eckdaten der Sendung, wir melden uns mit einer konkreten Einschätzung zurück.