Was bedeutet der Begriff "Reederei / Reeder"?

« Zurück zum Index

Als Reederei wird im allgemeinen Sprachgebrauch ein Schifffahrtsunternehmen bezeichnet, das in der Seeschifffahrt oder in der Binnenschifffahrt tätig ist. Ein Reeder ist dementsprechend der Inhaber eines solchen Unternehmens. Der Geschäftszweck von Reedereien besteht im Transport von Gütern und Personen per Schiff. Dazu muss das Unternehmen Schiffe ausrüsten, mit Personal besetzen und unterhalten.

Der Reederei- bzw. Reeder-Begriff kann dabei weiter differenziert werden. Von einer Linien-Reederei wird gesprochen, wenn das Unternehmen Schiffe im regelmäßigen Liniendienst nach festgelegten Fahrplänen betreibt. Der Gegenbegriff dazu ist Tramp-Reederei. Hier fahren die Schiffe nach Auftragslage ohne festen Fahrplan und ohne reguläre Routen. Trampschifffahrt wird typischerweise auf der Basis von gemieteten Schiffen betrieben. Aber auch bei Linien-Reedereien wird das Chartern von Schiffen häufig genutzt. Eine Reederei, die ausschließlich Schiffe vermietet, ohne einen eigenen Schifffahrtsbetrieb zu unterhalten, wird Charter-Reederei genannt.

Etwas eingeschränkter als im allgemeinen Sprachgebrauch ist das Verständnis des Handelsrechts. Nach § 476 HGB ist der Reeder der Eigentümer eines Schiffes, das zum Zwecke der Seefahrt betrieben wird. Ein Reeder im handelsrechtlichen Sinne kann eine Person, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person mit Kaufmanns-Eigenschaft sein, zum Beispiel eine AG oder GmbH. Der Reeder-Begriff des Handelsrechts stellt auf das Eigentum an Schiffen ab. Er erstreckt sich damit nicht auf reine Schiffsbetreiber, die ihre Schiffe von anderen Reedereien chartern. Solche “Reeder” werden als Ausrüster bezeichnet (§ 477 HGB).

Bis 2013 existierte im Handelsrecht die besondere Gesellschaftsform der sogenannten Parten-Reederei. Eine Parten-Reederei wurde von mehreren Gesellschaftern getragen, die gemeinschaftlich ein Schiff für Erwerbszwecke mittels Seefahrt betrieben. Seit 25.4.2013 können keine neuen Parten-Reedereien mehr gegründet werden. Für bestehende Parten-Reedereien gelten die alten Vorschriften weiter.

« Zurück zum Index