Die Incoterms® 2020 (International Commercial Terms) sind standardisierte Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer (ICC). Sie regeln bei internationalen Warengeschäften eindeutig, wer welche Kosten trägt, wo das Risiko übergeht und wer sich um Transport, Versicherung und Zoll kümmert – unabhängig von Sprache und Rechtsordnung.

Die vier Gruppen

  • Gruppe E – Abholung: EXW – der Verkäufer stellt die Ware nur bereit.
  • Gruppe F – Haupttransport vom Käufer bezahlt: FCA, FAS, FOB.
  • Gruppe C – Haupttransport vom Verkäufer bezahlt: CFR, CIF, CPT, CIP.
  • Gruppe D – Ankunft: DAP, DPU, DDP.

Kosten- und Gefahrenübergang – der wichtigste Punkt

Entscheidend ist: Der Gefahrenübergang (ab wann der Käufer das Risiko trägt) ist nicht immer identisch mit dem Kostenübergang. Bei den C-Klauseln zahlt der Verkäufer zwar den Transport, das Risiko geht aber bereits früher auf den Käufer über – ein häufiger und teurer Irrtum.

Nur See – oder alle Verkehrsträger?

Vier Klauseln gelten nur für den See- und Binnenschiffstransport (FAS, FOB, CFR, CIF), die übrigen sieben für alle Verkehrsträger. Für Containerverkehr empfiehlt die ICC ausdrücklich die „alle-Verkehrsträger”-Klauseln – also etwa FCA statt FOB.

Was Incoterms NICHT regeln

Incoterms regeln weder den Eigentumsübergang noch den Zahlungszeitpunkt oder das anwendbare Recht – das gehört in den Kaufvertrag.

Welche Klausel ist die richtige?

Faustregel: EXW ist käuferunfreundlich (der Käufer organisiert die Ausfuhr im Ausland), DDP ist verkäuferunfreundlich (volle Verantwortung inkl. Einfuhrverzollung). In der Praxis sind FCA, CPT/CIP und DAP oft der beste Kompromiss.

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Die 11 Incoterms 2020 in der Übersicht

Die Incoterms® 2020 gliedern sich in vier Gruppen nach steigender Verkäuferverpflichtung – von E (minimal) bis D (maximal):

  • Gruppe E – Abholklausel: EXW (Ab Werk) – minimale Pflichten des Verkäufers.
  • Gruppe F – Haupttransport vom Käufer bezahlt: FCA, FAS, FOB.
  • Gruppe C – Haupttransport vom Verkäufer bezahlt: CPT, CIP, CFR, CIF.
  • Gruppe D – Ankunftsklausel: DAP, DPU, DDP – maximale Pflichten des Verkäufers.

Welche Incoterms gelten nur für Seefracht?

Vier Klauseln sind ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport bestimmt: FAS, FOB, CFR und CIF. Alle übrigen (EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP) gelten für alle Transportarten inklusive multimodaler Beförderung.

Kosten- und Gefahrenübergang: der wichtigste Punkt

Entscheidend ist, dass Kosten- und Gefahrenübergang nicht immer zusammenfallen. Besonders bei den C-Klauseln (z. B. CIF, CPT) zahlt der Verkäufer den Transport bis zum Ziel, die Gefahr geht aber bereits bei Übergabe an den Frachtführer bzw. beim Verladen an Bord auf den Käufer über. Klären Sie daher im Vertrag stets beide Punkte.

Wie wähle ich den richtigen Incoterm?

Faustregeln: Für Exporte ist FCA meist praxisgerechter als EXW, da der Verkäufer die Ausfuhr übernimmt. Wer dem Kunden maximalen Service bieten will, wählt DAP oder DDP. Für Containerverkehr sind FCA/CPT/CIP passender als die reinen Seeklauseln FOB/CFR/CIF, weil dort die Gefahr sonst schon vor dem Verladen übergeht.

Häufige Fragen zu den Incoterms 2020

Was hat sich mit den Incoterms 2020 geändert? Die wichtigsten Neuerungen: DAT wurde in DPU umbenannt, und bei CIP gilt nun eine höhere (All-Risk-)Versicherungsdeckung.

Sind die Incoterms Pflicht? Nein – sie sind freiwillige, aber international anerkannte Handelsklauseln, die im Kaufvertrag Rechtssicherheit schaffen.

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