Nach der Änderung vom 01.01.2011 bezüglich der Einfuhrabgaben beim Import über die Niederlande, können wir unseren Kunden nun zuverlässig die Verzollung über Frankreich anbieten.
Bei Fahrzeugen äter als 30 Jahre besteht noch die Möglichkeit der Verzollung in den Niederlanden. Hierbei werden weiterhin 0% Zoll aber 19% Einfuhrumsatzsteuer berechnet.
Bei Fahrzeugen älter als 40 Jahre besteht nun auch die Möglichkeit der Verzollung über Frankreich. Auch hier haben wir einen Zoll in Höhe von 0% und nur 5,5% Einfuhrumsatzsteuer.
Sollten Sie Fragen bezüglich der Abwicklung haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Ihr SATS-Team
Warum Fahrzeuge über Frankreich verzollen?
Viele aus Übersee importierte Fahrzeuge erreichen Europa über französische Häfen wie Le Havre. Die Verzollung kann direkt am Eingangshafen erfolgen oder – im Unionsversandverfahren (T1) – erst am Bestimmungsort in Deutschland.
Welche Abgaben fallen an?
Bei der Einfuhr eines Pkw aus einem Drittland fallen 10 % Zoll auf den Fahrzeugwert sowie 19 % Einfuhrumsatzsteuer (auf Fahrzeugwert zzgl. Fracht und Zoll) an. Erhoben werden sie dort, wo das Fahrzeug in den freien Verkehr überführt wird.
Welche Dokumente werden benötigt?
Für die Zollabfertigung braucht es u. a. Kaufvertrag/Rechnung, Fahrzeugbrief (Title), Frachtpapiere und eine EORI-Nummer. Die SATS Group übernimmt die komplette Abwicklung inklusive Transport ab dem französischen Hafen.
Den gesamten Ablauf lesen Sie in unserem Ratgeber Autokauf in den USA/Kanada und Import.
