Vollumfängliche Transportversicherung für Ihre Sendung

Die Haftung von Fluggesellschaften beim Luftfracht-Transport ist begrenzt und erstreckt sich nur auf den Transport Airport to Airport. Welche Haftungsregelungen konkret bei der Beschädigung oder dem Verlust von Luftfracht zur Anwendung kommen (Bestimmungen nach dem sogenannten Warschauer Abkommen oder dem Montrealer Übereinkommen), hängt vom jeweiligen Land bzw. dem anzuwendenden Recht ab. Nach der verbreiteten Montrealer Vereinbarung ist die Haftung auf 19 Sonderziehungsrechte je kg Bruttogewicht begrenzt. Für Transporte vom und zum Flughafen gelten in Deutschland die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen mit einer eigenen Haftungsregelung.
Bei besonders wertvollen Güter kann es daher sinnvoll sein, eine eigene Transportversicherung abzuschließen, die einen zusätzlichen Schutz über die bestehenden Haftungsbegrenzungen hinaus bietet. Auf Wunsch kümmert sich Sea, Air, Transport & Service für Sie um die zusätzliche Absicherung durch eine leistungsstarke Transportversicherung.